Empfehlungen des Kirchenrats (Stand 17.03.2020)
Seit heute Dienstag, 17. März 2020, sind aufgrund der Anordnung des Bundes alle öffentlichen und private Veranstaltungen verboten. Das Verbot gilt vorerst bis zum 19. April 2020.
Gottesdienste und Veranstaltungen sind verboten. Die Kirchen bleiben aber offen. Beerdigungen im kleinen Kreis sind immer noch zulässig.
Der Betrieb der Schulen ist seit Montag, 16. März 2020, auch im Kanton Thurgau eingestellt. Die Schulen haben ihren Betrieb sicher bis zum 19. April 2020 eingestellt.
Der Bundesrat ruft die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.
Zur Situation (aktueller Stand: Dienstag, 17. März 2020) gibt Ihnen der Kirchenrat die
folgenden Anweisungen:
Bis 19. April 2020 finden aufgrund der Anordnungen des Bundes keine Gottesdienste und keine anderen kirchlichen Veranstaltungen mehr statt
Da der Schulbetrieb sicher bis 19. April 2020 eingestellt ist, fallen auch der kirchliche Religionsunterricht und der Konfirmationsunterricht aus. Auch auf Konfirmations- und Kinderlager ist – solange der Schulbetrieb eingestellt ist – untersagt. Unter das Veranstaltungsverbot fallen auch alle anderen kirchlichen Angebote wie Sonntagsschule, Fiire mit de Chliine, Jugendgottesdienste, Teens Treff, Jugendgruppen und auf die Jungschararbeit von Cevi, Besj etc.
- Kirchliche Abdankungen können nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. Es sind
die von den staatlichen Behörden erlassenen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten Kirchgemeindeversammlungen können seit heute Dienstag, 17. März 2020, bis auf
weiteres nicht mehr stattfinden. Schon angesetzte Kirchgemeindeversammlungen sind abzusagen. Dort, wo die Einladungen noch nicht verschickt sind, ist damit zuzuwarten, bis wieder Versammlungen möglich sind. Zu Budget 2020, Steuerfuss 2020 und Rechnung 2019 gelten die Weisungen, die der Kanton für die Schulgemeinden herausgegeben hat, analog auch für die Kirchgemeinden:Merkblatt für Schulgemeinden
Link:
https://av.tg.ch/public/upload/assets/93136/Beitrag%20FIN%20AV-
Info%202020%20Spezial%20Verschiebung%20GV.pdfDie Frist für die Durchführung der Kirchenvorsteherschaftswahlen und der kirchlichen
Behörden für die Amtsdauer 2020 bis 2024 wird erstreckt bis 30. Juni 2020 (vorläufig). Der Kirchenrat prüft die Möglichkeit, dass Kirchgemeinden die nötigen Entscheidungen durch briefliche Wahl oder Abstimmung treffen können. Ein Entscheid dazu ist nicht vor dem 10. April 2020 zu erwarten.Der Kirchenrat wird Sie bis Donnerstag, 19. März 2020, über die Möglichkeiten des
kirchlichen Lebens in der Situation des sicher bis 19. April 2020 bestehenden öffentlichen und privaten Veranstaltungsverbots informieren. Er stützt sich dabei auf Empfehlungen der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS.
Die Anweisungen des Kirchenrates werden laufend aktualisiert. Sie sind jederzeit unter dem Direktlink www.evang-tg.ch/corona/ im Internet abrufbar