Empfehlung des Kirchenrats (Stand 13. März 2020)
Die Sonntagsgottesdienste vom 15. März 2020 werden unter Einhaltung der von den Behörden angeordneten Vorsichtsmassnahmen (nicht mehr als 100 Besucherinnen und Besucher) durchgeführt. Der Kirchenrat geht davon aus, dass in Anbetracht der Coronavirussituation die BesucherInnenzahlen der Gottesdienste geringer als 100 sein werden.
Auf das Verteilen und Feiern des Abendmahls ist vorläufig ganz zu verzichten.
Wie es mit der Durchführung der Gottesdienste am Sonntag, 22. März 2020, aussieht, wird der Kirchenrat Ihnen im Verlauf der nächsten Woche mitteilen.
Da der Schulbetrieb eingestellt ist, fällt bis auf weiteres auch der kirchliche Religionsunterricht und der Konfirmationsunterricht aus. Auch auf Konfirmations- und Kinderlager ist – solange der Schulbetrieb eingestellt ist – gänzlich zu verzichten.
Kirchliche Abdankungen finden weiterhin statt. Es gilt das gleiche wie bei den Sonntagsgottesdiensten.
Kirchgemeindeversammlungen finden bis auf weiteres statt. Dank der Abgabe der Stimmrechtausweise am Eingang zur Versammlung ist registriert, wer an der Versammlung teilgenommen hat. Wir werden Sie im Verlauf der nächsten Woche nochmals informieren.
Bei Veranstaltungen bitten wir Sie, die allgemeinen Anweisungen zum menschlichen Kontakt zu beachten. Insbesondere weisen wir Sie darauf hin, dass am Veranstaltungsort eine Möglichkeit bestehen sollte, dass die Besucherinnen und Besucher ihre Hände mit Seife waschen können. Für das Trocknen der Hände soll Papier verwendet werden, das unmittelbar nach dem Gebrauch in einem geschlossenen Behältnis entsorgt werden kann.
Die Besucherinnen und Besucher sind darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich im Raum möglichst verteilen sollen, damit eine für den Anlass praktikable und doch möglichst grosse räumliche Distanz zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschaffen werden kann. Die Mesmerinnen und Mesmer sind auf die Hygieneempfehlungen der staatlichen Stellen hinzuweisen.